
Die Situation an den Schulen in unserem Land beschäftigt die Betroffenen und die Öffentlichkeit. Dabei ist mit Blick auf die Zukunft der Gymnasien die Frage nach G 8 oder G 9 neu in das Zentrum der Debatte gerückt.
In den letzten Monaten haben die Schulpolitiker von Partei und Fraktion sowie der Landes- und Fraktionsvorsitzende Armin Laschet zahlreiche Gespräche mit Schülern, Eltern, Lehrern und Direktoren geführt. In diesen Gesprächen wurde deutlich, dass sich alle Betroffenen in zwei Punkten einig sind: Wir brauchen endlich Ruhe an den Schulen, aber es muss sich auch schnell etwas ändern, damit an den Gymnasien wieder ordentlich unterrichtet werden kann.
Mit ihrem heute vorgestellten Eckpunktepapier wird die CDU Nordrhein-Westfalen diesen auf den ersten Blick widersprüchlichen Vorstellungen gleichermaßen gerecht. Durch eine nachhaltige Lösung der G8/G9-Strukturfrage soll Klarheit einkehren. Gleichzeitig werden Schüler, Eltern und Lehrer spürbar entlastet und der Unterricht an den Gymnasien qualitativ verbessert.
Die wichtigsten Punkte des CDU-Schulkonzepts im Überblick:
Schulfrieden durch Klarheit in der Strukturfrage
Schulgemeinden, bei denen das G8-Modell erfolgreich ist und wo die Beteiligten keine Veränderungen wünschen, sollen an ihrem Modell festhalten können.
Keine Schule mit G8-Modell wird zu einem Wechsel zu G9 gezwungen werden.
Schulgemeinden, die wissen, dass das Abitur nach 13 Jahren für sie der bessere Weg ist, sollen diese Möglichkeit erhalten.
Diese Schulen können ein echtes G9 einführen.
G8 und G9 werden gleichberechtigt im Schulgesetz verankert.
Es wird keine Doppelstrukturen an ein- und derselben Schule geben (bestehende Modellschulen ausgenommen).
Grundsätze eines echten G 9
Die Neugestaltung des G9 wird sich nicht am G8-Bildungsgang orientieren.
Die Verdichtung des Unterrichtsstoffes in der Mittelstufe wird aufgelöst, die Jahreswochenstundenzahl auf 180 reduziert.
Die Unterrichtung der zweiten Fremdsprache beginnt in der 7. Klasse.
Die Fachlichkeit des Unterrichts wird gestärkt.
Die mittlere Reife kann nach der Sekundarstufe I in Klasse 10 vergeben werden.
Verfahren zum Wechsel aus bestehenden Strukturen
Die Entscheidung für einen Wechsel muss die Schulkonferenz beschließen und der Schulträger muss sie bestätigen.
Der Prozess wird vom Schulministerium und den Schulämtern aktiv begleitet und fachlich unterstützt.
Die amtierende Schulministerin muss für den Wechsel die programmatischen Grundlagen ab sofort erarbeiten lassen.
Bei den Besuchen haben die Betroffenen geschildert, dass die Strukturfrage nicht das vordringlichste Problem sei, sondern die planlos und unterfinanziert eingeführte Inklusion, der anhaltende Unterrichtsausfall und die konzeptlose Unterrichtung von Flüchtlingskindern. Daher fordert die CDU Nordrhein-Westfalen:
Sofortprogramm zur Entlastung der Schulen
Fokussierung der Inklusion auf Schwerpunktschulen
Vorerst keine weitere Schließung von Förderschulen (Moratorium)
Schulscharfe, landesweite und softwaregestützte Erfassung des Unterrichtsausfalls.
Schaffung einer landesweiten Vertretungsreserve gegen den Unterrichtsausfall.
Konzept für die Unterrichtung von Flüchtlingskindern, Vermittlung von Deutsch-Sprachkenntnissen als Vorbereitung auf die Teilnahme am Regelunterricht.
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